Alkohol im Blut

Roland Engert

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Allgemein

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[aartikel]B0056ZAB3U:left[/aartikel] Wenn nachts die rote Kelle winkt, gibt es 4-5 Gedanken, die einen wie Pfeile ins Hirn schießen. Bin ich angeschnallt? Habe ich das Handy in der Hand? Sind die Papiere in Ordnung? Ist der TÜV abgelaufen? Habe ich Alkohol getrunken und vor allem wieviel?

Nicht jede Frage kann auf die Schnelle eindeutig beantwortet werden und so ist dafür gesorgt, dass man blaß in die angewiesene Parklücke fährt.

Die Kontrolle

Bereits jetzt kann man Fehler machen, indem man zum Beispiel das Auto ausmacht und aus dem Auto aussteigt. Das ist eine Situation, die die Polizei nicht mag. Verbieten tut das aber keiner.

Man kann auch die Türen verriegeln und den Motor laufen lassen. Auch das mag die Polizei nicht, ist aber zulässig. Der Polizist wird darum bitten, den Motor auszumachen und die Hand von der Schaltung und Lenkrad zu nehmen. Das muß man nur dann befolgen, wenn man sicher ist, dass es sich um eine reguläre Kontrolle handelt. Immerhin gibt es Fälle von unechten Kontrollen, die sehr ungut ausgingen.

Man kann weiteren Unmut auf sich ziehen, wenn man zunächst den Dienstausweis verlangt bevor man den Motor ausstellt. Man könnte dann noch per Handy in der Dienststelle nachfragen, ob das auch so stimmt, ist aber bei laufendem Motor eine Ordnungswidrigkeit. Vorher den vermeintlichen Polizisten also fragen, ob telefonieren in Ordnung geht. Verneint er dieses, würde ich dennoch telefonieren. Ein guter Anwalt wird dann beim Einspruch dieser Ordnungswidrigkeit behilflich sein.

Letzeres Verhalten sorgt garantiert dafür, dass man sich einer absoluten Kontrolle unterziehen muß. Vielleicht läßt sich dieses per Handykamera festhalten. Dass dieses nicht erlaubt ist, ist mir nicht bekannt. Denn bei so einer Kontrolle wird auf alle Fälle etwas gefunden, und sei es ein kaputtes Rücklicht, bei dem man vor Abfahrt sicher war, dass es noch ganz war. Eine Dokumentation, von beiden Seiten, ist sicherlich nicht verkehrt. Führt die Polizei die Kontrolle ordnunsgemäß durch, so hat er sicherlich nichts gegen die Aufnahmen. Veröffentlicht werden dürfen diese Aufnahmen natürlich nicht.

Der Alkoholtest

Wer nichts getrunken hat, muß nichts befürchten. Die “gefahrlosen” o,3 Promille werden selbst auf natürlichem Weg, Zuckerabbau im Körper, nicht erreicht. Was ist aber mit 1 oder 2 Bier? Wieviel ist noch im Blut vorhanden? Alkohol am Steuer kann teuer werden, sogar die Existenz bedrohen. Daher ist es wichtig, sich vorher klar zu werden was man tut.

Eine Hilfe können Alkoholtester sein. Mit ihnen läßt sich, je nach Qualität, der Promillegehalt im Blut sehr gut feststellen. Notfalls muß ein Taxi her, eine Notübernachtung oder ein paar Stunden Wartezeit. Dabei geht es nicht nur um den geliebten Führerschein, es sind vor allem die anderen Verkehrsteilnehmer die gefährdet werden, auch wenn man sich unter Alkoholeinfluß noch so reaktionsstark fühlt, faktisch ist das nicht so. Unfälle mit Alkohol haben statistisch mehr Tote zu Folge als ohne Alkoholeinfluß.

Die Qualität

Die Qualität der Alkoholtester ist entscheidend über die Genauigkeit der Messung. Unser empfohlenes Gerät liefert sehr genaue Ergebnisse mit passendem Mundstück bis hin zu genauen Ergebnissen ohne Mundstück. Wer es also genau wissen will, sollte die Mundstücke mit bestellen.

Grenzwerte, Punkte und Bußgelder

Aktuell gilt folgendes:
unter 0,3 Promille passiert nichts, es werden im Falle eines Unfalls keine alkoholtyischen Ausfallerscheinungen angelastet. Diese Grenze ist aber dann relevant, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen

ab 0,3 bis 0,5 Promille passiert auch nichts, wenn keine Ausfallerscheinung, Gefährdung Dritter oder Fahrfehler vorliegt oder ein Unfall passiert ist. Trifft eines davon zu, dann spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit und man macht sich strafbar. Punkte, Bußgeld und Fahrverbot sind sicher. Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich

0,5 bis 0,8 Promille gibt es Bußgeld und Fahrverbot, selbst wenn nichts passiert ist. Ist etwas passiert, also Ausfallerscheinungen, Gefährung Dritter oder Unfall, droht Strafe und Entzug der Fahrehrlaubnis.

0,8 bis 1,1 Promille verhält es sich wie bei 0,5 bis 0,8, nur mit höheren Bußgeldern und längeren Fahrverboten.

ab 1,1 Promille ist Strafe und Entzug der Fahrerlaubnis fällig.

Besondere Regelungen gelten für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheininhabern, die sich in der Probezeit befinden. Dort gilt die 0,0 Promillegrenze.

Wer meint mit dem Fahrrad sicher zu sein, der täuscht sich. Neben Bußgeldern droht auch da der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wer also etwas getrunken hat, tut gut zu wissen, wieviel Alkohol im Blut vorhanden ist. Das Beste ist sicherlich ganz ohne Alkohol zu fahren, aber manchmal kommt man in Versuchung, was ja grundsätzlich nicht verwerflich ist. Nur muß der Genuß in sehr engen Grenzen liegen.

2 Gedanken zu „Alkohol im Blut“

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