Kekse containern – Prozess in Lüneburg

Roland Engert

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In Lüneburg steht Karsten Hilsen, nach seinem Widerspruch zu einem Urteil des Amtsgerichtes aus dem Jahre 2011, vor dem Landgericht.

Er hatte aus dem Container der Konditoreifabrik Scholze aus Hunger Kekse genommen. Der Container stand auf dem eingezäunten Grundstück der Konditorei, das Tor war offen. Da der Container auf einem privaten Grundstück stand, wird das als Hausfriedensbruch ausgelegt.

Containern, auch dumpstern genannt, umschreibt das mitnehmen weggeworfener Lebensmitteln aus Containern.
Man kennt das in Deutschland ursprünglich eher von Obdachlosen die sich etwas essbares aus den Mülleimern holen.
Wie alles in Deutschland ist auch das Besitzverhältnis von Müll geregelt. In der Regel ist der Müll und Abfall zu keiner Zeit herrenlos. Er kann immer jemanden zugeordnet werden. Selbst der Hausmüll gehört dem Verursacher. Mit dem bereit stellen zum leeren der Tonne (Müllbeutel – leider) an den Straßenrand geht der Besitz an die öffentliche Hand. Auch Müll in den Mülleimern in den Fußgängerzonen gehört nicht der Allgemeinheit im eigentlichen Sinne, sondern geht in den Besitz der öffentlichen Hand über.

In Österreich und der Schweiz ist die Situation näher am Menschen. Der Müll gilt als herrenlos und gegen Containern ist nichts einzuwenden, solange keine Schlösser aufgebrochen werden oder unerlaubt Grundstücke betreten werden.

Betrachtet man die Situation etwas globaler, so containert eine Großzahl der Menschen, beziehen viele ihre Nahrungsmittel aus dem Müll.
Während containern in einer Vielzahl von Ländern zum überleben gehört, ist containern in Deutschland auch zum Teil politisch motiviert.

Zum ersten Prozess wurden die Kekse, die Hilsen sich aneignete, beschlagnahmt.  Die Konditorei Scholz wollte die Beweismittel nach Abschluß des Prozesses nicht mehr haben und diese wanderten in den Müll. Gegen das Urteil aus dem ersten Prozess legte Staatsanwaltschaft und Hilsen Widerspruch ein. Hilsen wolle sich nicht kriminalisieren lassen. Ein Franzose, der damals mit dabei war, wurde freigesprochen.

Das Angebot der Staatanwaltschaft den Prozess vor dem Landgericht gegen Geständnis einzustellen, lehnte Hilsen ab und beantragte Pflichtverteidigung, was abgelehnt wurde. Er wurde dafür kurzerhand in polizeiliche Gewahrsam genommen wegen alter Strafzettel, die er nicht bezahlt hatte. Damals hatte Hilsen sich schon als zahlungsunfähig erklärt. Daher darf ein Gewahrsam eigentlich nicht erfolgen.

Ich bin verarmt und muß mich von Abfällen ernähren, so Hilsen. Hartz 4 habe er wegen menschenunwürdiger Behandlung nicht beantragt.

Etwas mehr Menschenverstand wäre angebracht. Während das containern von Keksen und Pfandbons bis zum letzten verfolgt werden, wird bei den echten Fällen nichts unternommen. Die Gerichte seien überlastet. Wen wundert es.

Quellen:
Süddeutsche Zeitung, Eichhörnchenblog, Redglobe,
Wikipedia zu containern, Forum über containern, dumpstern
Audio über den Fall

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