Nur der Tod ist umsonst…

Roland Engert

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Allgemein

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trauernder Engel

… aber er kostet das Leben. Der bekannte Spruch stimmt so nicht ganz. Man müßte diesen zumindest noch um “von den Lebendigen wird es genommen” ergänzen. Der Tod ist für die Hinterbliebenen eine schwere Phase. Zunächst ist es der Verlust des Menschen. Mit der Trauer fertig zu werden ist für die meisten Menschen Schwerstarbeit. Von Verdrängung bis zur Depression reicht die Spannbreite. Trauerhilfe ist schwer und die richtigen Worte des Trostes gibt es kaum.

Wenig Zeit für Trauer

Stirbt jemand so muß innerhalb kurzer gesetzlicher Frist gehandelt werden. Dieses sieht die Bestattungspflicht vor. Für diese Pflichterfüllung sind die nächsten Angehörigen und Lebenspartner zuständig. Die Bestattungspflicht umfasst die behördlichen Gänge, die Leichenschau und die Beisetzung. Die Beisetzung kann entweder durch Einsargung oder Feuerbestattung erfolgen. Zudem muß für Transport und das Grab gesorgt werden. Häufig wird noch eine Anzeige aufgegeben und Trauerbildchen gedruckt. Gegebenenfalls muß die zuständige Kirche informiert werden und ein Trauergottesdienst wird angesetzt.

Von den Lebendigen wird es genommen

Diese Phase erfordert ein hohes Maß an Fähigkeit zur Terminabstimmung und das bei ständiger Konfrontation mit der Trauer und Verlust. Dazu kommen die Kosten die bezahlt werden müssen. Nicht immer ist Geld vorhanden. Die Anzahl der sogenannten Armenbestattungen nimmt stetig zu. Bei der Armenbestattung übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Bestattung. Diese fällt entsprechend spärlich aus. Weder Kranz noch Sterbekarten sind darin enthalten. Auf jeden Fall wird die Behörde bemüht sein das Geld beizutreiben. Selbst das sogenannte Schonvermögen wird herangezogen. Allerdings gibt es Fälle in denen es unzumutbar ist Gelder beim Partner oder der Verwandtschaft einzutreiben.

Vorsorge

Niemand weiß wann dieser Abschied kommt. Man weiß nur dass man eines Tages gehen wird. Es gibt den letzten Wunsch, vermutlich sind es mehrere. Ein Wunsch ist der, dass man etwas geben kann, dass zumindest keine Kosten in Zusammenhang mit dem Tod zurückgelassen werden Früher gab es von der gesetzlichen Krankenkasse zusätzliches Sterbegeld. Sie ist 2004 entfallen und ist nur noch im Beamtenrecht zu finden. Somit fallen die Kosten zunächst voll auf den Bestattungspflichtigen.

Um den Partner oder die Verwandten nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten ist es zu Lebzeiten ein notwendiges Übel, um für diesen Fall der sicher eintritt, vorzusorgen. Neben den üblichen Sparformen gibt es die Sterbegeldversicherung, auch kleine Lebensversicherung genannt. Die Höhe richtet sich in aller Regel nach dem Eintrittsalter. Wichtig ist dabei, dass Versicherungsschutz sofort gewährt wird, zum Beispiel für den Fall eines Unfalltodes. Wenn man auch nicht gerne an den Tod denkt, so wird er kommen. Damit kommt aber auch eine Menge Arbeit und Kosten auf die Hinterbliebenen zu.

1 Gedanke zu „Nur der Tod ist umsonst…“

  1. Ein Beitrag der mich sehr stark an den Tod meines Vaters erinnert. Das Wort Trauer für viele, ob Familienangehörige die nur das Vermächtnis haben wollen, Mitarbeiter der Bestattungsfirma die nur das Geld sehen oder Mitarbeiter unseren schönes Staates die sofort die Hand aufhalten, ein Fremdwort. Grob gesagt, hatte ich anfangs nicht einmal die Zeit zu trauern. Denn alle kamen aufeinmal und wollten nur Geld haben.

    Das Ende der Geschichte: Mit vielen aus meiner Familie habe ich nichts mehr zu tun und bin auch zur Erkenntnis gekommen, das rein garnichts im unseren Staat mehr zählt als unser Geld.

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