Gewerbeauskunft

Roland Engert

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Verbraucher

erstellt am:

Anschreiben Gewerbeauskunft

Es flatterte zum 2ten mal innerhalb kurzer Zeit ein amtlich aussehender Brief von der Gewerbeauskunftzentrale .de ins Haus.

Das erste Schreiben vor ca. 4 Wochen ließ mich kurz grübeln. Was will eine Gewerbeauskunft von mir? Dazu muß man wissen, dass hier ein Verein ist, dessen Vorstand ich bin. Korrekt genommen ist hier nur der Verwaltungssitz. Amtlich eingetragen ist er an anderer Stelle. Beide Schreiben sind an den Verein gerichtet.

Was steht in dem Schreiben?

Oben in der Kopfzeile steht “Erfassung gewerblicher Einträge”. Der weitere Briefkopf ist mit vielen Daten ausgestattet, incl. aufgedrucktem Barcode. Das Schreiben ist auf grauem Papier, ähnlich dem Umschlag. Es macht den Eindruck eines Behördenbriefes der auf die günstige Variante des Papiers im Briefverkehr zurück greift.

Das Schreiben selbst ist in 2 Spalten aufgeteilt.

Links steht der Gewerbetreibende mit Daten gefolgt von der Bitte die Daten doch genau anzusehen und gegebenenfalls zu korrigieren.

In der rechten Spalte stehen in kleiner Schrift zwei Absätze. Einer beschäftigt sich mit “Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Betriebes“. Dort ist zu lesen, dass nur vollständige Angaben zu einer erfolgreichen Empfehlung führen können. Es ist also nochmals der Hinweis den Eintrag auf Korrektheit hin zu überprüfen. Welche Reaktionen kann das hervorrufen? Ja, er ist korrekt. Damit ist schon eine positive Zustimmung geschaffen. Nein, er ist nicht korrekt. Damit löst es eine Lawine im Kopf aus. Ist mein Betrieb nun falsch in der Gewerbeauskunft eingetragen? Unwillkürlich will man das natürlich korrigieren.

Der zweite Absatz beschäftigt sich mit “Leistungsübersicht / Eintragungsdarstellung“.
Dort ist etwas von Basiseintrag und Bildbeitrag zu lesen. Hier wird klar, dass Kosten entstehen wenn man sich in dieses, zunächst amtlich wirkende, Verzeichnis eintragen lässt. Es handelt sich um einen zweijährigen Eintrag mit jährlichen Kosten von 569,06€ inklusive Mehrwertsteuer.

Es wird darauf hingewiesen dass es sich um ein Behörden- und Kammerunabhängiges Angebot handelt. Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung. Das klingt für mich wie “in Zukunft könnte das anders sein”.

AGB

Auf der Rückseite sind die AGB zu finden. Unter Punkt 3 steht dass der Eintragungsauftrag durch Rücksendung des unterzeichneten Angebotes wirksam zustande kommt.

Wer also die Eintragung korrigiert oder unverändert lässt, dieses Schreiben unterschreibt und zurück sendet, der geht einen zweijährigen Auftrag ein mit Kosten über 1100 €.

Wird der Auftrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt verlängert sich der Auftrag um weitere 12 Monate.

Was sagt das Internet zu Gewerbeauskunft?

Das Internet spricht eine eindeutige Sprache zu diesem Unternehmen das behördlich aussehende Schreiben verschickt. Die Anschreiben sind geschickt aufgebaut und behördenähnlich aufgebaut. Das Geschäftskonzept baut darauf, dass Personen das Schreiben als Behördenschreiben einstufen und es ohne weiter zu lesen zurück senden.

Im Internet wimmelt es von geführten Prozessen, es wird von behördlicher Seite vor dem Unternehmen gewarnt und es gibt Hilfestellung um sich gegen das Unternehmen zu wehren.

Viele übrigens fallen erst mit dem zweiten Schreiben, wie ich es heute erhalten habe, auf den Eintragungsservice herein.

Der allgemeine Rat lautet entweder Anzeige bei der Polizei oder das Schreiben gleich zu entsorgen.

Zwei Plattformen die sich mit der Gewerbeauskunftzentrale beschäftigen: Jurablogs, Abmahnhilfe

1 Gedanke zu „Gewerbeauskunft“

  1. Diese Schreiben kenne ich auch, ist wirklich eklig täuschend und man muss genau lesen um den nachgemachten Amtseindruck zu enttarnen.

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