Scheiden tut weh

Roland Engert

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Allgemein

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“Scheiden tut weh” sagt der Volksmund. Das aber bezieht sich eher auf das loslassen wie Umzug. Der Volksmund bezieht sich sicher nicht auf Ehescheidung, denn Ehescheidung war nicht immer möglich, sei es aus gesellschaftlicher Sicht, der gegenseitigen Zweckversorgung oder aus dem Glauben heraus.

Selbst meine Großeltern noch hätten das Wort Ehescheidung nie in den Mund genommen und es jährlich zum Unwort des Jahres erklärt.

Inzwischen sind Ehescheidungen alltäglich, Mehrfachscheidungen nicht selten. Die Scheidungsrate pendelt um die 50%, mal etwas mehr, mal etwas weniger. Die Ehe als Institution ein Leben lang ist ein Modell, das ausgedient hat. Eine lebenslange Ehe und die Scheidung durch Tod hat in der Hochzeitsformel seinen Niederschlag gefunden. Das allerdings zu einer Zeit, wo die Menschen gerade mal halb so alt wie heutzutage wurden. Legt man die durchschnittliche Lebenserwartung zu Grunde, als dieser Spruch Einzug gehalten hat, so muß man heute bis zum Tod einige Jahrzehnte mehr rechnen.

Eine Ehe bis zum Tod hatte natürlich auch einen gewollten Zweck, nämlich die Versorgungssicherheit in der Gemeinschaft. Auch Aspekte wie Sitte und Ordnung waren hoch angesiedelt. Das alles hat sich im Laufe der Zeit geändert und niemand ist aus den damaligen durchaus sinnvollen Vorstellungen gezwungen, mit einem Partner ein Bündnis auf Gedeih und Verderb einzugehen.

Mit einer Scheidung macht man es sich in der Regel nicht einfach. Die Statistik sagt, dass eine Ehe durchschnittlich erst nach ca. 14 Jahren geschieden wird. Manche mag es früher treffen und manche im verflixten siebten Jahr.

Auch die Scheidung als Gerichtsakt selbst hat sich gewandelt. Waren früher noch Beweise, klassischer Weise für Untreue, für eine Scheidung notwendig, so genügt heute der beidseitige einvernehmliche Wille zur Scheidung. Es müssen auch nicht mehr beide Parteien je durch einen Anwalt vertreten werden, es genügt ein Anwalt für beide Parteien, was Scheidungskosten spart.

Ohne Anwalt geht es aber nicht. Dieser muß immer beauftragt werden und für beide Parteien besteht Erscheinungspflicht vor dem Scheidungsgericht.

Dennoch kann man sich die Vorbereitung zu einer Scheidung einfacher machen. Bei der sogenannten Online-Scheidung wird ein spezialisierter Anwalt beauftragt die Scheidung schnell und einfach durchzuführen. Dieser spezialisierte Anwalt weiß worauf es ankommt und führt zügig durch den Papierdschungel und die behördlichen Vorschriften. Diese Art von Scheidung spart viel Zeit und reduziert die Scheidungskosten erheblich.

3 Gedanken zu „Scheiden tut weh“

  1. Wenn man sich einig ist und alle Streitikeiten vorher geregelt bekommt, kein Vermögen, keine Kinder…etc. kann ich eine Onlinescheidung nur empfehlen, war fast leichter als die ganze Hochzeit. 😉
    lg Susi

  2. Heutzutage werden viele Beziehungen und Ehen aber auch viel zu schnell hingeworfen. Kleinste Probleme führen zur Trennung. Das hat nicht nur etwas mit der steigenden Lebenserwartung, sondern auch mit dem Wandel in unserer Gesellschaft zu tun!
    Besonders für Kinder ist das hart.

  3. Der Wandel der Gesellschaft hat sicher einen bedeutenden Anteil. Früher war eine Ehe häufig eine Überlebensgemeinschaft. Das ist heute nicht mehr notwendig. Früher war Selbstverwirklichung eine Sache innerhalb der Gegebenheiten, heute wird es zum Teil über alles gestellt.

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