Wenn der Kunde nicht zahlt

Roland Engert

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Verbraucherinfo

erstellt am:

B-891389_logoWenn der Kunde nicht zahlt beginnen in aller Regel die Unannehmlichkeiten. Entweder verzichtet man und bleibt auf den Kosten sitzen oder man fängt an Erinnerungen und Mahnungen zu schreiben. Letztendlich bleibt ein Zivilprozess oder das Mahnverfahren.

Alles Kosten und Zeit die nochmal investiert werden müssen und das ohne Garantie auf Erfolg.

Der Mahnbescheid

Der übliche Weg geht über das Amtsgericht. Wenn dort die Richtigkeit der Schulden festgestellt werden, wird ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt. Ab diesem Tag hat man auch Anspruch auf Zinsen.

Mit Antrag wird die Verjährung gehemmt. Mit Vollstreckungstitel besteht 30 Jahre Anspruch gegenüber dem Schuldner. In dieser Zeit kann sich viel ändern und es kann durchaus sein dass der Gläubiger in dieser Zeit wieder zu Geld kommt, zum Beispiel durch eine Erbschaft.

Lästiger Formularkrieg einfach gemacht

Das lästigste an den Mahnverfahren ist für viele der Papierkrieg. Wer das noch nie gemacht hat wird den Formularkrieg scheuen. Und dem Geld nochmal Geld in Form von Zeit und Nerven hinter her werfen?

My-Mahnverfahren.de hilft diesen Aufwand zu minimieren. Online kann man das Unternehmen beauftragen sich der Formalitäten anzunehmen. Dazu auf deren Webseite das entsprechende Formular ausfüllen und die Angelegenheit nimmt ihren Lauf.

Doch zuvor muss man für sich einige Punkte abklären um ein erfolgreiches Mahnverfahren einzuleiten.

  • Die Forderung ist begründet und es besteht darüber eine ordentliche Rechnung
  • Für die Forderung muss eine tatsächliche Leistung gegenüber stehen
  • Der Schuldner muss sich in Verzug befinden. Sprich der Schuldner ist in Verzug

Sind diese Punkte geklärt kann es an das Onlineformular gehen. Das Mahngericht wird dem Schuldner den Mahnbescheid zustellen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch von Seiten des Schuldners erstellt my-mahnverfahren einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid.

Bei diesem ganzen Prozess stehen versierte Sachbearbeiter zur Seite die dafür Sorge tragen dass vom inhaltlichen Antrag bis hin zu den Fristen alles notwendige eingehalten wird. So wird zusätzliches Lehrgeld vermieden. Denn der Mahnbescheid ist nicht nicht frei von Fallstricken.

Für diesen Service entstehen dem Gläubiger keine weiteren Kosten. Anfallende Bearbeitungsgebühren seitens my-mahnverfahren müssen vom Gläubiger beglichen werden.

Häufig zahlen Gläubiger ihre Schulden schneller wenn ihnen ein Mahnverfahren ins Haus steht.

9 Gedanken zu „Wenn der Kunde nicht zahlt“

  1. Sicherlich ist das eine gute Sache, ähnlich ging es mir bei meinen letzten Türkei Urlaub da gab es Verspätungen die schon bei den hinflug die lauen vermießt haben. Auch hier gibt es Versicherungen die sich Spezialisiert haben.

  2. Roland, du hast hier 2x Gläubiger die sich im Kontext widersprechen.

    Zitat:
    “Für diesen Service entstehen dem Gläubiger keine weiteren Kosten. Anfallende Bearbeitungsgebühren seitens my-mahnverfahren müssen vom Gläubiger beglichen werden.”

    PS: diesen Kommentar kannst löschen, da es ja nur eine Anmerkung ist.

  3. Immer wieder ärgerlich wenn die Kunden die Rechnung einfach nicht bezahlen. Von dem oben gennanten Service habe ich bisher noch nichts gehört, es ist aber gut wenn man eine Anlaufstelle hat für nicht bezahlte Rechnungen.
    LG

  4. Es ist einfach nur ärgerlich und unnötig lästig sich mit nichtzahlenden Kunden rum zu schlagen… Da finde ich den vorgestellten Service wirklich eine Bereicherung.

    Wirklich schade, vrallem weil man sich das eigentlich alles sparen könnte.

    Beste Grüße

  5. Wir machen Haushaltsauflösung seit vielen Jahren bei Privatpersonen Akzeptieren wir nur noch Vorkasse da ist man immer auf der Sicheren Seite.

  6. Hallo
    Ich kenne auch das Problem,man wartet auf sein Geld für die Leistung die man gemacht hat und es kommt und kommt kein Geld,ich werde in Zukunft auch nur noch in Vorkasse gehen,dann ist man wirklich auf der Sicheren Seite.

    Gruß aus Hamburg

  7. Da es für einen Kunden immer eine attraktive Option ist, per Rechnung zu bezahlen, bleibt ein gewisses Risiko wenn man es anbietet. Allerdings lassen sich die meisten Schuldner, schnell davon überzeugen zu bezahlen wenn man anmerkt, dass man ein Inkasso unternehmen beauftragen würde.

  8. Ähm, wie es der Schreiber BO schon angemerkt hat ist in dem Text ein Fehler!

    Zitat:
    „Für diesen Service entstehen dem Gläubiger keine weiteren Kosten. Anfallende Bearbeitungsgebühren seitens my-mahnverfahren müssen vom Gläubiger beglichen werden.“

    Des weiteren ähnelt der Service ja eigentlich dem eines Inkasso Unternehmens, was aber nicht schlecht sein muss. Ich als Handwerksmeister arbeite z.B. nur noch gegen Vorkasse oder bei Bauleistungen, die ja bei mir zu 100% anfallen, gestalte ich meine Verträge nur noch mit VOB Klausel, heißt das ich für jede erbrachte Teilleistung eine Rechnung schreibe. Macht der Kunde da schon Zicken, ist der Schaden nur minimal.

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